Ein Arbeitsunfall bringt je nach Schwere viel Aufregung ins Unternehmen und den Führungsverantwortlichen schlaflose Nächte. Der Geschäftsführer oder Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfälle und Wegunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Das ist immer dann der Fall, wenn es zu einer ärztlichen Versorgung kam oder der Mitarbeiter länger als drei Tage arbeitsunfähig ist.
Mit der Unfallanzeige müssen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit informiert werden. Dies gilt auch im Fall eines Arbeitsunfalls, wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation die alternative bedarfsorientierte Betreuung gewählt hat (Unternehmermodell).
Zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung und Anlassbetreuung des Unternehmens durch die Betriebsmedizin und der Arbeitssicherheit gehört die Untersuchung von melde- und nicht-meldepflichtigen Ereignissen (Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle).
Häufig ist der »erste« Arbeitsunfall, auch der »erste« Kontakt mit Technischen Aufsichtsbeamten, der Gewerbeaufsicht und der Polizei. Informieren Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) nicht erst mit der Unfallanzeige (§ 193 SGB VII Abs. 5) sondern unmittelbar nach Ihrer Kenntnisnahme über das Ereignis. Ihre FaSi kann vor Ort wertvolle Hinweise und Indizien für ihr eigenes Gutachten aufnehmen und das weitere Vorgehen mit der Polizei und Gewerbeaufsicht besprechen.
Im Falle eines Arbeitsunfalls unterstützen Sie unsere Sicherheitsmanager (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner) bei der Unfallaufnahme und Unfallanalyse. Auf Ihren Wunsch stehen wir auch den ermittelnden Behörden (Gewerbaufsicht, Poilzei, Unfallversicherungsträger) als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.
Für den Raum Karlsruhe, Pforzheim, Mannheim und Rastatt bieten wir einen Notdienst für das unverzügliche Management bei schweren Arbeitsunfällen an.
Sollten Sie noch keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt haben, versuchen Sie uns unter 0721–909 88 40-0 zu erreichen – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen, wird ihre Nachricht an unsere Dienst habende Fachkraft für Arbeitssicherheit (Notfall– und Sicherheitsmanager) per Mobil–Nachricht weitergeleitet.