• Betriebsarzt in Karlsruhe
    Der erste Schritt in
    eine sichere Richtung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
    Erfahrung ist nicht zu
    ersetzen, Training auch nicht
  • Arbeitsschutz in Karlsruhe
    Nicht Probleme, sondern
    Lösungen treiben uns an
  • Arbeitsschutz Ersthelfer
    Arbeitsschutz individuell,
    wie die Menschen

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die Möglichkeit einen eigenen Mitarbeiter oder eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) zu beauftragen. Die Entscheidung, ob intern oder extern bedarf einer genauen Abwägung. Die wichtigsten Kriterien sind die Qualifikation und die Einsatzzeiten, die für das Unternehmen gesetzlich festgelegt sind.

Die Qualifikation von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) geregelt. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen neben einer entsprechenden Berufsausbildung oder einem sicherheitstechnischen Studium, Berufs- bzw. Führungserfahrung und die sicherheitstechnische Fachkunde nachweisen. Die sicherheitstechnische Fachkunde dauert je nach Lehrgangsform zwischen ein und drei Jahren.

Vor allem bei kleinen bis mittleren Unternehmen ergeben sich häufig Einsatzzeiten, bei denen die Bestellung eines eigenen Mitarbeiters nicht wirtschaftlich ist. Insbesondere, wenn dieser Mitarbeiter die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit nur »nebentätig« ausführt. Die jährlich anfallenden Aus- und Fortbildungszeiten des Mitarbeiters übertreffen die eigentlichen Einsatzzeiten und müssen innerbetrieblich kompensiert werden.

Gibt es eine Alternative? Jein. Auch im Falle des Unternehmermodells (alternative bedarfsorientierte Regelbetreuung) kann die Notwendigkeit eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) hinzuzuziehen gegeben sein: Mit der Wahl des Unternehmermodells verpflichtet sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen sich selbst durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) oder einen Betriebsarzt beraten zu lassen. Besondere Anlässe können unter anderem sein:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
  • grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe
  • Untersuchung von Unfällen
  • Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen

Wir unterstützen Ihr Unternehmen durch die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Über 2.000 Arbeitsschutzvorschriften und Informationen zur Arbeitssicherheit tangieren den Unternehmensalltag. Hier den Überblick zu behalten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, ist als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unsere gesetzliche Aufgabe. Wie Sie sicherlich auch wären wir von einer Bierdeckel-Lösung bei den formalen Anforderungen begeistert. Wenngleich die Heutige nicht auf einen Bierdeckel passt, versuchen wir es für Ihr Unternehmen plausibel und nachvollziehbar zu gestalten.