• Betriebsarzt in Karlsruhe
    Der erste Schritt in
    eine sichere Richtung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
    Erfahrung ist nicht zu
    ersetzen, Training auch nicht
  • Arbeitsschutz in Karlsruhe
    Nicht Probleme, sondern
    Lösungen treiben uns an
  • Arbeitsschutz Ersthelfer
    Arbeitsschutz individuell,
    wie die Menschen

Erste Hilfe – Ausbildung und Fortbildung

Wenn Sie Teilnehmer, zu Beginn ihres ersten Erste Hilfe-Kurses fragen, mit welchem Gefühl sie heute gekommen sind, fallen die Antworten häufig negativ aus. Die Feedback–Runde nach dem ereignisreichen Tag dreht diese Einstellung in ein fröhliches »super, hat Spaß gemacht« bis hin zu »mir wurde die Angst genommen.« Mit der Vision das Dogma der Ersten Hilfe zu durchbrechen sind unsere Dozenten vor über 10 Jahren vereint gestartet. Aus einem Modell, das vorbildlich gezeigt hat, das Erste Hilfe nicht nur negativ sein muss, hat sich mittlerweile eine Schulungsleistung von über 25.000 Ersthelfern ergeben. Die Mehrheit unserer Referenten sind hauptberuflich im Rettungsdienst tätig sowie ausgebildete Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter. Gemeinsam kommen sie auf über 15.000 Notfalleinsätze im Jahr und können praxisnah vermitteln, was sie täglich erleben.

Die Zusammenarbeit mit Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und weiteren Fachexperten »belebt« die in vielen Betrieben die schon teilweise eingestaubte Erste Hilfe.

Das können wir ihnen anbieten

  • Organisation von Erste-Hilfe-Kursen im Betrieb
  • Erweiterte Notfalltrainings und Schulung in Rettungstechniken
  • Höhen– und Tiefenrettung (gem. BGR 199 – Retten aus Höhen und Tiefen)
  • Schulung in erweiterten notfallmedizinischen Massnahmen (bspw. Airwaymanagement)
  • Notfalltraining Pflege (BGW und MDK anerkannt)

Neben der klassischen Aus– und Fortbildung in Erster Hilfe für Laien gemäß den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien bieten wir Ihnen auch zielgruppenorientierte weiterführende Erste-Hilfe-Kurse an. Als Beispiel möchten wir unsere Kindernotfall-Seminare für die Kindertagespflege oder die Notfalltrainings für Arztpraxen, Alters– und Pflegeheime oder Feuerwehren nennen.

Alle Kurse im Rahmen der betrieblichen Ersthelfer werden von sogenannten ermächtigten Stellen durchgeführt. Diese können direkt mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abrechnen, so dass dem Unternehmen keine Teilnehmerentgelte entstehen.

Kleine Erste-Hilfe-FAQ

Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

Die Mindestanzahl ist in der BGV/DGUV A1 §26 geregelt. Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein betrieblicher Ersthelfer. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltung- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten. Für einige Versichertenkreise gibt es zusätzliche Anforderungen bspw. muss in einer Kindertagesstätte ein Ersthelfer pro Gruppe anwesend sein.

Wie lange dauert ein Erste–Hilfe–Kurs?

Der Lehrgang zum Ersthelfer (Ausbildung in Erster Hilfe) umfasst seit 2015 neun Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten). Auch das Training in Erster Hilfe (Fortbildung) wird von der DGUV mit neun Unterrichtseinheiten angesetzt. Die Fortbildung wird meist eintätig veranstaltet. Diese zeitlichen Rahmenbedingungen betreffen nur Erste-Hilfe-Kurse die im gesetzlichen Rahmen der DGUV als betriebliche Ersthelfer oder der Fahrerlaubnisverordnung durchgeführt werden. Individuelle Notfalltrainings oder Kindernotfall-Seminare werden von uns zeitlich der Thematik angepasst.

In welchen Zeitabständen muss die Fortbilung (Auffrischung) in Erster Hilfe erfolgen?

Für Erste-Hilfe-Ausbildungen die ihre Gültigkeit im Rahmen des betrieblichen Ersthelfer behalten sollen, müssen nach den Statuen der DGUV innerhalb von zwei Jahren neun Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) einer Erste-Hilfe-Fortbildungsveranstaltung besucht werden. Dies bedeutet nicht, dass alle zwei Jahre ein Tageskurs mit neun Unterrichtseinheiten veranstaltet werden muss. Dem Unternehmer steht es frei bspw. jedes Jahr eine Fortbildung in Erster Hilfe mit je vier Unterrichtseinheiten seinen Mitarbeiter anzubieten (BGR A1 4.8.3). Nach Überschreiten der Zweijahresfrist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang notwendig.

Wer darf Erste-Hilfe-Kurse unterrichten?

Generell gibt es nur zwei gesetzliche Anforderungen für Erste-Hilfe-Kurse: Die der DGUV (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) und die der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Beide »Ämter« haben ein eigenes Anerkennungsverfahren für Ausbildungsstellen. Nur von den Verkehrsbehörden und/oder der Qualitätsicherungsstelle Erste Hilfe der DGUV anerkannte Stellen dürfen entsprechende Erste–Hilfe–Bescheinigungen ausstellen. Dieses Anerkennungsverfahren müssen alle Anbieter durchlaufen, auch Hilfsorganisationen wie DRK, ASB, DLRG, Johanniter Unfallhilfe und Malteser Hilfsdienst.

Anforderungen an Erste-Hilfe-Kurse außerhalb dieser zwei gesetzlichen Regelungen (»Betriebliche Ersthelfer« und »Führerschein«) sind lediglich auf privat-rechtlicher Basis einzuordnen und Gegenstand von Vertragsbedingungen, Vereinssatzungen oder Geschäftsbedingungen.