Bei der G 25-Untersuchung (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Die G 25 wird in der DGUV-Handlungsanleitung als eine ärztliche Untersuchung beschrieben, die auf eine körperliche Eignung des Mitarbeiters für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausgelegt ist. Körperliche Eignungsuntersuchungen sind ein vorrangig arbeitsrechtliches Thema und tangieren – für die meisten überraschend – nur am Rande den Arbeits- oder Gesundheitsschutz.
Mehr Informationen zur G25-Untersuchung und die Untersuchungsanlässe (Pflicht oder nicht?) lesen Sie auf betriebsarzt.online.
DGUV Information 250-427 – Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (alt: BGI/GUV-I 504-25).
Übersicht der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen – G-Ziffern oder vereinbaren Sie einen Untersuchungstermin im arbeitsmedizinischen Zentrum in Karlsruhe oder Heidelberg.