Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen – Pflichtuntersuchungen –, wenn Personen in Räumen mit Temperaturen unter -25 ° C arbeiten.
BGI 504-21 – Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 21 “Kältearbeiten”.
Übersicht der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen – G-Ziffern oder vereinbaren Sie einen Untersuchungstermin im arbeitsmedizinischen Zentrum in Karlsruhe oder Heidelberg.