mesino | Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Notfallmanagement
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Arbeitsmedizinische Praxis
Karlsruhe
Dr. med. Denise Kurali
Arbeitsmedizinische Praxis
Heidelberg
Dr. med. Hans-Martin Wörner
Nicht nur Wirtschaftsunternehmen scheinen ihre Schwierigkeiten bei der Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes zu haben: Nur 18 % der öffentlichen Verwaltungen verfügen laut der Befragung über eine vollständige Gefährdungsbeurteilung. Immerhin liegt bei Dreiviertel der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst eine Gefährdungsbeurteilung im Ansatz vor.
Im Jahr 2014 entstanden den deutschen Arbeitgebern für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Kosten von schätzungsweise 43,5 Milliarden Euro. Zusammen mit den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen summieren sich die Ausgaben auf 51 Milliarden Euro.
Sehr häufig wird übersehen, dass auch die Arbeitsschutzbehörde über jeden Arbeitsunfall in Unternehmen zu informieren ist.
Die MPBetreibV sieht keine Einweisung für AEDs vor – unabhängig der „Zielgruppe“. Das MPBetreibV unterscheidet auch nicht zwischen einem Mitarbeiter und Laien auf der Straße. Ob eine Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz notwendig sein kann, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung.
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