• Betriebsarzt in Karlsruhe
    Der erste Schritt in
    eine sichere Richtung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
    Erfahrung ist nicht zu
    ersetzen, Training auch nicht
  • Arbeitsschutz in Karlsruhe
    Nicht Probleme, sondern
    Lösungen treiben uns an
  • Arbeitsschutz Ersthelfer
    Arbeitsschutz individuell,
    wie die Menschen

mesino | Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Notfallmanagement

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Heidelberg

Dr. med. Hans-Martin Wörner

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Arbeitsschutz Aktuell

Der Telebetriebsarzt ist online - Plattform für Telearbeitsmedizin

Nach der erfolgreichen Digitalisierung der Gefährdungsbeurteilung durch die von unserem Team entwickelte Online-Software riskoo, welche unter anderem von Unfallversicherungsträgern und der Gewerbeaufsicht selbst genutzt wird, ist es an der Zeit, die nächsten Schritte in Richtung Arbeitsschutz 4.0 zu gehen.

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Brandschutz im Bestand – aktuelle Rechtslage in Baden-Württemberg zu Arbeitsstätten

Die Kosten für den Brandschutz scheinen regelrecht zu explodieren – bei einem augenscheinlich nicht immer erkennbaren Ergebnis. Die baden-württembergischen Ministerien wollten dem immer lauter werdenden Vorwurf einer stetig überbordenden Regulierungswut etwas entgegensetzen. Sie veröffentlichten im November 2017 das Grundsatzpapier einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zum Brandschutz für Bestandsgebäude – mit einer für viele „Brandschutz-Experten“ sicherlich überraschenden Grundaussage: „Nachforderungen zur Verbesserung des Brandschutzes sind wegen des baulichen Bestandsschutzes grundsätzlich unzulässig.“

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – ein großes Missverständnis

Sie hat sich in den letzten Jahren zu einem der größten Streit- und Diskussionspunkte zwischen Arbeitgebern, Mitarbeitern und Personalvertretung entwickelt: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

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Müssen wir zwingend eine Brandschutzordnung erstellen?

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.

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  • Wie weit ist der Schütze beim Elfmeterschießen vom Tor entfernt? Lösungen liegen oft ganz nah...
  • Ein tödlicher Unfall hat im Vorlauf durchschnittlich 30 schwere, 300 leichte Unfälle und 3.000 Beinaheunfälle. Es ist nur eine Frage der Zeit...
  • Gutes Management ist nicht, was passiert, wenn man da ist, sondern was passiert, wenn man nicht da ist...

Unser Drei-Stufen-Plan für Ihren Arbeitsschutz

1
Individuell
Kein Unternehmen, keine Organisation ist wie die andere. Darauf sind wir eingestellt.
2
Alles aus einer Hand
Jeder macht das, was er am besten kann. Und wir den Arbeitschutz und das Notfallmanagement.
3
Kontinuierlich
Arbeitsschutz und Notfallmanagement sind keine Prozesse mit einem Schlussakt.