• Betriebsarzt in Karlsruhe
    Der erste Schritt in
    eine sichere Richtung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
    Erfahrung ist nicht zu
    ersetzen, Training auch nicht
  • Arbeitsschutz in Karlsruhe
    Nicht Probleme, sondern
    Lösungen treiben uns an
  • Arbeitsschutz Ersthelfer
    Arbeitsschutz individuell,
    wie die Menschen

Die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der sicherheitstechnischen Betreuung und Beratung

Die sicherheitstechnische Betreuung und Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine der tragenden Säulen des Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat das Unternehmen die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, stellt der Gesetzgeber dem Unternehmer eine sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur, Sifa, FaSi) zur Seite. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ein Unternehmen im Sinne des Arbeitsschutzes ist nicht auf einen klassischen Betrieb beschränkt, sondern richtet sich an alle Einrichtungen (Firmen, Vereine, soziale Einrichtungen, öffentlicher Dienst etc.) die Arbeitnehmer beschäftigten. Zu den Arbeitnehmern zählen Voll-, Teilzeitkräfte und Minijobs.

Der Betreuungsumfang einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Während in der Regelbetreuung in Unternehmen mit bis 10 Mitarbeiter sich der Mindestumfang sich auf konkrete Punkte beschränkt (bspw. Hilfe bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung), ist bei Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern der Betreuungsumfang an festen Einsatzzeiten und betriebsspezifische Anforderungen festgeschrieben. Die Grundbetreuung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) berechnet sich aus der Gefährdungskategorie der Branche multipliziert mit der Mitarbeiteranzahl und den festgelegten Aufgabenfeldern nach der DGUV Vorschrift 2. Dieser betriebsspezifische Teil der Betreuung wird jährlich neu festgelegt.

Beispiel: Ein Unternehmen mit 25 Mitarbeiter im Bereich der Softwareentwicklung

Aufgrund seiner Tätigkeit fällt das Unternehmen in die Betreuungsgruppe 0,5 h, das Ergebnis sind 12,5 Grundbetreuungsstunden (0,5 x Mitarbeiterzahl). Diese werden zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) und dem Betriebsarzt nach einer festen Formel geteilt. In diesem Fall 7,5 Grundbetreuungsstunden im Jahr für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur). Gemeinsam mit der Unternehmensleitung wurden noch einzelne Aufgabenfelder definiert (eine Übersicht finden Sie in der DGUV Vorschrift 2 Anhang 4), bspw. möchte der Betrieb aufgrund der Auftragslage einen Schichtdienst mit Nachtschicht einführen, mit weitere 4 anlassspezifischen Einsatzstunden. Somit ergeben sich 11,5 Einsatzstunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Jahr.

Kleinunternehmen, je nach berufsgenossenschaftlicher Zugehörigkeit und Branche definiert zwischen 0 – 50 Mitarbeiter, können sich aber auch für das sogenannte Unternehmermodell entscheiden. Bei dieser Form des gesetzlichen Arbeitsschutzes muss der Unternehmer oder die Unternehmensleitung (bei einem Verein der Vorstand) ein Schulungsprogramm der Berufsgenossenschaft durchlaufen. Nach der Qualifikation und der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung wird die Notwendigkeit eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) hinzuzuziehen auf bestimmte Anlässe beschränkt. Der Unternehmer muss selbstverständlich auch bei diesem Modell allen gesetzlichen Anforderungen genügen. Erfüllt der Unternehmer nicht die Anforderungen an den gesetzlichen Arbeitsschutz, fällt das Unternehmen, neben der rechtlichen Unsicherheit oder der Gefahr im Schadensfall der unternehmerischen Haftung zu unterliegen, automatisch in die Regelbetreuung.

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Unser Drei-Stufen-Plan für Ihren Arbeitsschutz

1
Individuell
Kein Unternehmen, keine Organisation ist wie die andere. Darauf sind wir eingestellt.
2
Alles aus einer Hand
Jeder macht das, was er am besten kann. Und wir den Arbeitschutz und das Notfallmanagement.
3
Kontinuierlich
Arbeitsschutz und Notfallmanagement sind keine Prozesse mit einem Schlussakt.